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Organisationsverschulden
Begriffe wie Organisationsverschulden werden nunmehr diskutiert, die notwendigen Konsequenzen aber nur selten ergriffen, da Informationen und Zusammenhänge über die Betreiberverantwortung evtuell fehlen.
Die im deutschen Arbeitsschutzrecht bereits stark ausgeprägten Fürsorgepflichten gegenüber den eigenen Beschäftigten werden zusätzlich auf die Allgemeinheit ausgedehnt.
Eine Haftung kommt zusätzlich sowohl im Innen- als Außenverhältnis, bei Pflichtverletzung, Kausalität und Schaden in Betracht.
Diese Verhältnisse sind unbedingt im Rahmen des Risikomanagementsystemes ständig zu überwachen.