Entscheidet sich ein Unternehmen Risiken auf Dritte, nicht einem Versicherer zu überwälzen, innerhalb des Unternehmens einen Risikoausgleich zu erzielen oder durch technische und organisatorische Maßnahmen Schäden zu verhüten so spricht man von Schadenminderung.
Risiken können auf andere Wirtschaftssubjekte externalisiert werden durch Haftungsvereinbarungen und Gewährleistungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Outsourcing von Unternehmensfunktionen im Facility- und Gebäudemanagement, EDV, Factoring / Forderungseinzug, Logistik, Leasingverträge für Produktionsmaschinen.
Innerhalb eines Konzerns können Risiken, sofern sie voneinander unabhängig sind, regional, objektbezogen oder personenbezogen gestreut werden. Wird beispielsweise die Produktion auf drei regional voneinander getrennte Produktionseinheiten verteilt, so wird das Risiko einer Betriebsunterbrechung oder eines Totalausfalls durch Brand reduziert. durch Produktdiversifikation kann das Marktrisiko durch objektbezogene Streuung reduziert werden. Insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikominderung im Brandschutz, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Sicherheit (llealth and Safety), Schutz der Infrastrukturbereiche, Maßnahmen gegen Haftpflichtrisiken, Schutz gegen Beschaffungs-, Entwicklungs-, Produktions-, Absatz- und Haftungsrisiken, Schutz der EDV-Prozesse, Schutz gegen Vertrauensschäden, Schutz gegen Computermissbrund Informationsabfluss, Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Werkschutz und Transportsicherung führen dazu.