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Risikomanagement: Schwerpunkt Mitbestimmung

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Risikomanagement: Schwerpunkt Mitbestimmung

Das Risikomanagement bezieht sich auf die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken, die ein Unternehmen oder die Belegschaft betreffen können. Es ist ein essenzielles Instrument, um die Sicherheit und Stabilität von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Im Kontext der Mitbestimmung spielen der Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen eine entscheidende Rolle. Durch ihre Beteiligung können Risiken nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive bewertet und gesteuert werden. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet dafür eine solide rechtliche Grundlage, die sicherstellt, dass die Interessen der Belegschaft bei der Gestaltung und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist dabei unverzichtbar, um sicherzustellen, dass soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Risiken gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung können Risiken effektiv gesteuert und nachhaltige Lösungen für die Belegschaft und das Unternehmen entwickelt werden.

Effektives Risikomanagement: Strategien und Mitbestimmung für eine sichere Zukunft

Warum Mitbestimmung im Risikomanagement?

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Risiken, die die Sicherheit oder Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden, müssen gemeinsam mit dem Betriebsrat analysiert und minimiert werden.

  • Soziale Verantwortung: Betriebsänderungen, wie Restrukturierungen oder Outsourcing, bergen Risiken für Beschäftigung und soziale Sicherheit.

  • Transparenz: Die Mitbestimmung stellt sicher, dass Risiken und Gegenmaßnahmen offen kommuniziert und gerecht umgesetzt werden.

  • Rechtskonformität: Der Betriebsrat überwacht, dass Risikomanagementprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Vorteile der Mitbestimmung im Risikomanagement

  • Schutz der Belegschaft: Durch frühzeitige Einbindung des Betriebsrats können Risiken für die Mitarbeitenden besser erkannt und minimiert werden.

  • Akzeptanz der Maßnahmen: Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung stärkt das Vertrauen in die Risikomanagementprozesse.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Mitbestimmung bringt die Perspektive der Beschäftigten in den Entscheidungsprozess ein und erhöht die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. Gefährdungsbeurteilungen.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Arbeitsschutz.

  • § 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung technischer Anlagen, die Risiken beinhalten könnten.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Änderungen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie Standortschließungen oder Restrukturierungen, die Risiken für Beschäftigung und soziale Sicherheit bergen.

Verknüpfung mit Arbeitsschutzgesetzen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorschriften zur Sicherheit von Arbeitsmitteln.

  • DGUV-Vorschriften: Regeln der Unfallversicherungsträger zur Prävention von Risiken am Arbeitsplatz.

Arbeitsschutz und Gesundheit

  • Relevanz: Risiken für die Gesundheit der Mitarbeitenden, wie physische oder psychische Belastungen, stehen im Fokus.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Schutzmaßnahmen einfordern, z. B. Ergonomie am Arbeitsplatz oder den Einsatz sicherer Arbeitsmittel.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zur sicheren Nutzung von Maschinen.

Digitalisierung und IT-Risiken

  • Relevanz: Die Einführung neuer Technologien birgt Risiken wie Datenschutzverletzungen oder Überwachung der Mitarbeitenden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung technischer Einrichtungen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat verlangt Datenschutzmaßnahmen bei der Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems

Restrukturierung und Betriebsänderungen

  • Relevanz: Restrukturierungen, Outsourcing oder Standortverlagerungen bergen Risiken für Beschäftigung und soziale Sicherheit.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 111 BetrVG einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat verhandelt Abfindungen und Weiterbildungsmaßnahmen für von Stellenabbau betroffene Mitarbeitende.

Externe Dienstleister

  • Relevanz: Die Vergabe von Aufgaben an externe Dienstleister kann Risiken für Qualität, Sicherheit und soziale Standards bergen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 92 BetrVG darauf hinwirken, dass soziale Standards und Arbeitsbedingungen im Vertrag mit Dienstleistern berücksichtigt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Reinigungsdienstleister tarifliche Löhne zahlen und Arbeitsschutzvorgaben einhalten.

Nachhaltigkeit und Umwelt

  • Relevanz: Umwelt- und Klimarisiken beeinflussen langfristig die Arbeitsplätze und den Betrieb.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann Maßnahmen zur Reduktion von Umweltrisiken unterstützen und einfordern.

  • Praxisbeispiel: Einführung nachhaltiger Energieversorgung und Reduktion des CO₂-Ausstoßes bei betrieblichen Prozessen.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Identifikation von Risiken: Regelungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen.

  • Kommunikation: Transparente Informationspflicht über identifizierte Risiken und geplante Maßnahmen.

  • Arbeitsschutzmaßnahmen: Verpflichtung zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und PSA (persönliche Schutzausrüstung).

  • Digitalisierung: Einführung von Datenschutzstandards und Schutz vor Überwachung.

  • Restrukturierung: Maßnahmen zur sozialen Abfederung, z. B. durch Weiterbildung und Sozialpläne.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Schutz der Mitarbeitenden: Minimierung von Belastungen und Gefährdungen.

  • Effizienz: Klare Prozesse fördern die Wirksamkeit des Risikomanagements.

Akzeptanz der Maßnahmen

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten Risikomanagementmaßnahmen als zusätzlichen Aufwand empfinden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fördert durch frühzeitige Einbindung und transparente Kommunikation das Verständnis für die Maßnahmen.

Ressourcenkonflikte

  • Herausforderung: Finanzielle und personelle Ressourcen für das Risikomanagement könnten begrenzt sein.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine Priorisierung von Maßnahmen mit hoher Relevanz für den Arbeitsschutz.

Komplexität der Digitalisierung

  • Herausforderung: Schnell wechselnde Technologien erfordern flexible Anpassungen der Maßnahmen.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt regelmäßige Schulungen und eine enge Überwachung der Einführung neuer Technologien.