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Risiken des Managements / der Organisation

Risikomanagement für Facility Management

Risikomanagement ist für jedes große Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen

Die umfassende Erfassung und Analyse von Risiken sowie die Entwicklung von geeigneten Strategien zur Risikobewältigung sind unerlässlich für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Durch die automatische Erkennung von Risiken und die Integration von Echtzeitdaten können Unternehmen schnell und effektiv auf Risiken reagieren und Schäden minimieren.

Implementierung von Risikomanagement in der Facility Management-Organisation

Organisationspflichten im Facility Management

Die gewählte Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kommunikations- und Berichtswege sowie der Entscheidungsfindungsprozess können positive oder negative Einflüsse auf die Erreichung der Unternehmensziele haben, sie wirkt auf Mitarbeiter-Fluktuation und Motivation.

Mit Blick auf Maßnahmen des Arbeitsschutzes fordert 3 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von Arbeitgebern für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Organisationspflichten obliegen zunächst dem Management, nachrangig aber allen Führungskräften vom Abteilungsleiter bis zum Vorarbeiter.

Durch die Festlegung einer lückenlosen und in sich widerspruchsfreien Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung hat die Unternehmensleitung sicherzustellen, dass es weder Zuständigkeitslücken noch blockierende Kompetenzüberschneidungen gibt.

Dieses soll so erfolgen, dass die Unversehrtheit der Beschäftigten und Dritter, die Wahrung sonstiger Rechte sowie die Umwelt geschützt werden.

Aufsichtspflichten und Führungspflichten

Das Management darf nur fachlich qualifizierte und geeignete Führungskräfte für die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten einsetzen. Die Pflichtenübertragung ist zu regeln. Die Wahrnehmung ist zu überwachen, Betriebsbeauftragte beziehungsweise Koordinatoren sind zu bestellen oder entsprechend qualifizierte Fremdunternehmen sind zu beauftragen.

Durch die Übertragung entsprechender Befugnisse an die Führungskräfte sowie Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Anleitungen, Prozessbeschreibungen und Betriebshandbücher hat die Unternehmensleitung dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten in die zu verrichtenden Tätigkeiten eingewiesen und unterwiesen sind.

Die Pflichten der Führungskräfte liegen vor allen in den Bereichen Auswahl und Einsatz geeigneter Kollegen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten, An-, Ein- und Unterweisung der Beschäftigten oder von Fremdunternehmen und der Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung.

Durchführungspflichten

Bei einer Delegation handelt es sich um eine Übertragung von Entscheidungskompetenzen von einer Instanz (Delegierender) an (meist) unterstellte Instanzen/Stellen (Delegationsempfänger).

In der Abgrenzung zur betriebwirtschaftlichen Definition werden Tätigkeiten nicht von einer übergeordneten Instanz an unterstellte Instanzen übertragen, sondern vielmehr die Arbeit an eine andere Personengruppe übergeben.

Die Führungsverantwortung liegt bei dem Delegierenden, dieser muss sich von den Kenntnissen und Kompetenzen des Durchführenden überzeugen, auch muss er das Risiko der Durchführung der Maßnahme im Hinblick auf die Gefahrengeneigtheit durch Dritte adäquat einschätzen und beurteilen.

Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem Delegationsempfänger. Dieser kann delegierte Aufgaben ablehnen, wenn er die zur Durchführung nötigen Kenntnisse nicht besitzt.

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