
Risikomanagement ist für jedes große Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen
Die umfassende Erfassung und Analyse von Risiken sowie die Entwicklung von geeigneten Strategien zur Risikobewältigung sind unerlässlich für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Durch die automatische Erkennung von Risiken und die Integration von Echtzeitdaten können Unternehmen schnell und effektiv auf Risiken reagieren und Schäden minimieren.
Auch im Facility Management gilt: Das Risiko ist die Bugwelle des Erfolgs
- Kurzinfo
- Grundlegendes
- Motivation
- IKS
- FM-Produkt
- Risikostrategie
- Regelwerksverfolgung
- Betreiberverantwortung am Standort
Risikomanagement im Facility Management
65Auch Ihr Facility Management ist mit Chancen und FM-Risiken verbunden, die Ihnen aufgrund rechtlicher Anforderungen bekannt sein müssen und aktiv durch Ihr "Internes Kontrollsystem" zu steuern sind.
Dies betrifft viele Risikobereiche wie Strategie,Organisation,Recht,Verträge,Vergaben,Versicherungen,Mieter,Bau,Bewertung,Portfolio, Technische Betriebsführung (incl. Instandhaltung),Sanierung,Sicherheit,Dokumentation,Bilanzierung, Steuern, ff.
Dank unseres chancenorientierten Vorgehensmodells und unserer FM-Expertise implementieren wir gemeinsam Ihr Risikomanagement und bewirken dabei viele Verbesserungen für Ihr Best Practise Facility Management. Wirberaten und schulen Sie gerne.
Motivation für ein aktives Risikomanagement

Aktien- und Handelsrecht, der FM-Normenkreis DIN EN 15221-ff, die DIN EN ISO 9001 in 2015, die "Betreiberverantwortung", das KonTraG, ff. regen Sie an ein "IKS", also ein "Internes Kontrollsystem", zu implementieren und ihr Facility Management bestmöglich zu organisieren.
Sehen Sie diese Pflichten einfach als Ihre Chance für Ihr optimiertes FM.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Eine Analyse Ihrer Risikosituationen im FM bedarf der Förderung Ihres Managements. Ihr "Internes Kontrollsystem (IKS)" wird dabei Ihre aus dem Facility Management resultierenden Risikofragen beantworten.
Als IKS wird grundsätzlich die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmter und miteinander verbundener Kontrollen, Maßnahmen und Regelungen bezeichnet, die die folgenden Aufgaben haben:
Sicherung und Schutz des vorhandenen Vermögens und vorhandener Informationen vor Verlusten aller Art
Bereitstellung vollständiger, genauer und aussagekräftiger Aufzeichnungen
Förderung der betrieblichen Effizienz durch Auswertung und Kontrolle der Aufzeichnungen
Unterstützung der Befolgung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik
Um kosteneffizient Ihr IKS zu implementieren ist es geboten, Ihr Risikomanagement möglichst nahtlos und damit kostengünstig in Ihr vorhandenes Unternehmens-Managementsystem zu integrieren.
REGELWERKE VERFOLGEN
Der Prozess Regelwerksverfolgung bringt Licht in einen sehr verschatteten und noch viel zu häufig vernachlässigten Graubereich.
Die gesetzlichen Vorgaben zum sicheren Umgang mit Anlagen und Arbeitsmittel nehmen tendenziell stetig zu. Technisch Verantwortliche in Unternehmen stehen bei der Einhaltung dieser Vorgabe im Spannungsfeld zwischen einer von der Unternehmensführung eingeforderten höheren Wirtschaftlichkeit, einem mit sinkenden Personalzahlen einhergehendem Know-how-Verlust und einer zunehmenden Komplexität der Anlagen und Produktionsprozesse.
Um unter diesen Bedingungen wirtschaftlich und mit vertretbaren Haftungsrisiken zu arbeiten, müssen die gesetzlichen Vorgaben eng in die täglichen Arbeitsprozesse integriert werden. Eine "Parallel-Organisation" zur Abdeckung der gesetzlichen Anforderungen ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar. Responsibility Management ist eine Systematik, die Instandhaltungsaufgaben im Bereich des Facility Managements um den Komplex des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit ergänzt. Es gilt mit einem Responsibility Management-System mehr Haftungs- und Arbeitssicherheit (legal compliance) zu erreichen ohne die Wirtschaftlichkeit der FM-Prozesse aus dem Auge zu verlieren.
BETREIBERVERANTWORTUNG AM STANDORT WAHRNEHMEN, SOFERN UND SOWEIT RECHTSWIRKSAM ÜBERTRAGEN
Nachdem Unternehmen nicht anders handeln können, als durch Personen, die sie vertreten und in ihrem Namen handeln, übertragen sich Unternehmenspflichten zwangsläufig auf Personen. Diese sind die vertretungsberechtigten Organe, die für ihr Unternehmen jeweils zu organisieren haben, durch wen und wie im Einzelfall die Pflichten wahrzunehmen sind. Grundsätzlich sind die Organe dabei frei in ihrer Organisationshoheit, müssen aber den Erfolg (die Wirksamkeit) gewährleisten.
Nach der gängigen Praxis verteilen sich die einzelnen Pflichten auf die drei Haupt-Hierarchie-Ebenen
Unternehmensleitung -> Organisationspflichten
Führungskräfte -> Führungspflichten
Beschäftigte -> Durchführungspflichten
Beauftragte -> Besondere Pflichten (i.d.R. weisungsfrei).
In der Gesamtheit ergeben sich zahlreiche persönliche Pflichten, über die die folgende Tabelle einen Überblick gibt. Die dort dargestellten persönlichen Betreiberpflichten werden (zeilenweise) nachfolgend erläutert.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Forderungen gelten grundsätzlich unternehmensweit und umspannen alle Ressorts. Siehe hierzu https://betreiberverantwortung.fm-connect.com.
Die hier für das Aufgabenfeld des FM getroffenen Aussagen lassen sich deshalb auf alle Unternehmensbereiche übertragen.
PERSÖNLICHE BETREIBERPFLICHTEN | |||
---|---|---|---|
ORGANISATIONS-PFLICHTEN | FÜHRUNGSPFLICHTEN | DURCHFÜHRUNGS-PFLICHTEN | |
der Unternehmensleitung | der Führungskräfte | der Beschäftigten | |
Aufbauorganisation | ...festlegen | - | - |
geeignete Führungskräfte | ...einsetzen | - | - |
Betriebsbeauftragte /Koordinatoren | ...bestellen | - | - |
Gefährdungsbeurteilung | ...veranlassen | ...durchführen | - |
gesetzliche Prüfungen | ...sicherstellen | ...organisieren | - |
geeignete Beschäftigte oder Dienstleister | ...auswählen | ...einsetzen | - |
Ablauforganisation (Arbeitsabläufe) | ...festlegen | ...überwachen | ...einhalten |
An-, Ein- und Unterweisungen | ...veranlassen | ...erteilen | ...befolgen |
geeignete Arbeitsmittel | ...auswählen | ...bereitstellen | ...benutzen |
sonstige Pflichten | Sicherstellung der Ersten Hilfe, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Erfassen und Anzeigen von Unfällen, | Unterstützung der Ersten Hilfe |
Wir machen gutes FM besser, durch..
Implementierung eines Internen Kontrollsystemes im Facility Management in den Phasen Systemdefinition,Risikoidentifikation,Risikobeurteilung,Risikobewältigung, Risikoüberwachung und -reporting; hierbei:
Wahrnehmung von Betreiberverantwortung / Betreiberpflichten
Integration in bestehende Qualitätsmanagementsysteme