Erstaunlich ist es, dass derzeit in kaum einem Unternehmen eine einheitliche Vorgehensweisen zur Integration von Sicherheitsmanagement im FM oder im Gesamtunternehmen existieren. So werden lediglich Teilbereiche wie im Arbeitsschutz oder in der Gebäude- und Sicherheitstechnik betrachtet.
Die wirtschaftlichen Folgen der Sicherheit beim Betrieb von Gebäuden und Anlagen werden demzufolge nicht ausreichend analysiert und bewertet. Darüber hinaus wird die strafrechtliche Verantwortung durch das Management eines Unternehmens nicht wahrgenommen.
Das Ziel aller Sicherheitsaktivitäten kann sein, Schäden an Menschen, Immobilien, Prozessen und Anlagen und damit am Unternehmen, seinen Kollegen und Dritten, auf ein Minimum zu begrenzen.
Sicherheitsmaßnahmen sind deshalb im Eigeninteresse des Unternehmens zu treffen.
Behördliche Auflagen beinhalten im überwiegenden Maße nur Minimalforderungen, wie sie sich aus den Gesetzen und Verordnungen ableiten lassen. Das Eigeninteresse des Unternehmens macht eine ganzheitliche Betrachtung der Möglichkeiten an Sicherheitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf das gesamte FM notwendig.
Sicherheit als Teil des Risikomanagement Prozesses kann daher in ein einheitliches Managementsystem integriert werden, um eine optimale Risikostrategie zu erreichen.
Die einfachste Möglichkeit die Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der technischen Sicherheit im FM eines Unternehmens durchzuführen, kann in Form von Checklisten erfolgen. Es soll die Aufbau- und Ablauforganisation der technischen Sicherheit in Bezug auf Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung im Wege einer Selbsteinschätzung systematisch untersucht werden. Dabei können Schwachstellen aufgedeckt werden, um damit die Gefahr des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens zu minimieren. Im Rahmen der Selbsteinschätzung sollen die einzelnen Fragen eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet und mit fachlichen Bemerkungen ergänzt werden. In Ergänzung zu den einzelnen Fachbemerkungen unterstützen Dokumentationsnachweise und Quellenangaben die Selbsteinschätzung.
Es sollte eine Übersicht des Umfangs der betriebenen technischen Anlagen beigefügt werden
So ist ein Sicherheitsmanagement als übergeordnete Teilmanagementaufgabe im Rahmen des Risikomanagement durch das Management zu verstehen und sollte bei jeder unternehmerischen Entscheidung beachtet werden.
Deshalb sollte ein Sicherheitsmanagement immer durch ein AntiKriminalitätsmanagement ergänzt werden.