Risiko- und Notfallmanagement im Facility Management
Facility Management: Risiko- & Notfallmanagement
Auch im Facility Management gilt: Das Risiko ist die Bugwelle des Erfolgs
- Kurzinfo
- Grundlegendes
- Motivation
- IKS
- FM-Produkt
- Risikostrategie
- Regelwerksverfolgung
- Betreiberverantwortung am Standort
Mit der Unsicherheit umgehen: Das Gebot des Risikomanagements
Das Risikomanagement ist ein entscheidender Aspekt jedes Unternehmens, insbesondere im Bereich des Facility Managements. Hier können unvorhergesehene Umstände den Betrieb erheblich beeinflussen. Durch das Identifizieren potenzieller Bedrohungen, das Bewerten ihrer Auswirkungen und das Entwickeln von Strategien zu ihrer Eindämmung, bietet der Risikomanagementplan einen umfassenden Schutz. Naturkatastrophen, Geräteausfälle, Cybersicherheitsbedrohungen und regulatorische Änderungen sind Beispiele für Herausforderungen, die ein solcher Plan berücksichtigt. Durch diese Maßnahmen schützt das Unternehmen seine Vermögenswerte, gewährleistet die Kontinuität der Dienstleistungen und stärkt sowohl das Vertrauen der Kunden als auch den eigenen Ruf. Effektives Risikomanagement verwandelt Unsicherheit in einen strategischen Vorteil und ermöglicht dem Unternehmen, Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und Chancen in einem sich schnell verändernden Umfeld zu nutzen.
Risikomanagement im Facility Management
65Auch Ihr Facility Management ist mit Chancen und FM-Risiken verbunden, die Ihnen aufgrund rechtlicher Anforderungen bekannt sein müssen und aktiv durch Ihr "Internes Kontrollsystem" zu steuern sind.
Dies betrifft viele Risikobereiche wie Strategie,Organisation,Recht,Verträge,Vergaben,Versicherungen,Mieter,Bau,Bewertung,Portfolio, Technische Betriebsführung (incl. Instandhaltung),Sanierung,Sicherheit,Dokumentation,Bilanzierung, Steuern, ff.
Dank unseres chancenorientierten Vorgehensmodells und unserer FM-Expertise implementieren wir gemeinsam Ihr Risikomanagement und bewirken dabei viele Verbesserungen für Ihr Best Practise Facility Management. Wirberaten und schulen Sie gerne.
Motivation für ein aktives Risikomanagement
Aktien- und Handelsrecht, der FM-Normenkreis DIN EN 15221-ff, die DIN EN ISO 9001 in 2015, die "Betreiberverantwortung", das KonTraG, ff. regen Sie an ein "IKS", also ein "Internes Kontrollsystem", zu implementieren und ihr Facility Management bestmöglich zu organisieren.
Sehen Sie diese Pflichten einfach als Ihre Chance für Ihr optimiertes FM.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Eine Analyse Ihrer Risikosituationen im FM bedarf der Förderung Ihres Managements. Ihr "Internes Kontrollsystem (IKS)" wird dabei Ihre aus dem Facility Management resultierenden Risikofragen beantworten.
Als IKS wird grundsätzlich die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmter und miteinander verbundener Kontrollen, Maßnahmen und Regelungen bezeichnet, die die folgenden Aufgaben haben:
Sicherung und Schutz des vorhandenen Vermögens und vorhandener Informationen vor Verlusten aller Art
Bereitstellung vollständiger, genauer und aussagekräftiger Aufzeichnungen
Förderung der betrieblichen Effizienz durch Auswertung und Kontrolle der Aufzeichnungen
Unterstützung der Befolgung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik
Um kosteneffizient Ihr IKS zu implementieren ist es geboten, Ihr Risikomanagement möglichst nahtlos und damit kostengünstig in Ihr vorhandenes Unternehmens-Managementsystem zu integrieren.
REGELWERKE VERFOLGEN
Der Prozess Regelwerksverfolgung klärt einen oft übersehenen Graubereich.
Die gesetzlichen Vorgaben zum sicheren Umgang mit Anlagen und Arbeitsmitteln steigen tendenziell. Technisch Verantwortliche in Unternehmen befinden sich bei der Einhaltung dieser Vorgabe im Spannungsfeld zwischen einer von der Unternehmensführung geforderten Wirtschaftlichkeit, einem Know-how-Verlust durch sinkende Personalzahlen und einer steigenden Komplexität der Anlagen und Produktionsprozesse.
Unter diesen Bedingungen wirtschaftlich und mit akzeptablen Haftungsrisiken zu arbeiten, erfordert die Integration der gesetzlichen Vorgaben in die täglichen Arbeitsprozesse. Eine separate Organisation zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Responsibility Management ergänzt Instandhaltungsaufgaben im Bereich des Facility Managements durch den Bereich Arbeitsschutz und Anlagensicherheit. Ein Responsibility Management-System strebt danach, die Haftungs- und Arbeitssicherheit (legal compliance) zu erhöhen, ohne die Wirtschaftlichkeit der FM-Prozesse zu vernachlässigen.
BETREIBERVERANTWORTUNG AM STANDORT WAHRNEHMEN, SOFERN UND SOWEIT RECHTSWIRKSAM ÜBERTRAGEN
Nachdem Unternehmen nicht anders handeln können, als durch Personen, die sie vertreten und in ihrem Namen handeln, übertragen sich Unternehmenspflichten zwangsläufig auf Personen. Diese sind die vertretungsberechtigten Organe, die für ihr Unternehmen jeweils zu organisieren haben, durch wen und wie im Einzelfall die Pflichten wahrzunehmen sind. Grundsätzlich sind die Organe dabei frei in ihrer Organisationshoheit, müssen aber den Erfolg (die Wirksamkeit) gewährleisten.
Nach der gängigen Praxis verteilen sich die einzelnen Pflichten auf die drei Haupt-Hierarchie-Ebenen
Unternehmensleitung -> Organisationspflichten
Führungskräfte -> Führungspflichten
Beschäftigte -> Durchführungspflichten
Beauftragte -> Besondere Pflichten (i.d.R. weisungsfrei).
In der Gesamtheit ergeben sich zahlreiche persönliche Pflichten, über die die folgende Tabelle einen Überblick gibt. Die dort dargestellten persönlichen Betreiberpflichten werden (zeilenweise) nachfolgend erläutert.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Forderungen gelten grundsätzlich unternehmensweit und umspannen alle Ressorts. Siehe hierzu https://betreiberverantwortung.fm-connect.com.
Die hier für das Aufgabenfeld des FM getroffenen Aussagen lassen sich deshalb auf alle Unternehmensbereiche übertragen.
PERSÖNLICHE BETREIBERPFLICHTEN | |||
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ORGANISATIONS-PFLICHTEN | FÜHRUNGSPFLICHTEN | DURCHFÜHRUNGS-PFLICHTEN | |
der Unternehmensleitung | der Führungskräfte | der Beschäftigten | |
Aufbauorganisation | ...festlegen | - | - |
geeignete Führungskräfte | ...einsetzen | - | - |
Betriebsbeauftragte /Koordinatoren | ...bestellen | - | - |
Gefährdungsbeurteilung | ...veranlassen | ...durchführen | - |
gesetzliche Prüfungen | ...sicherstellen | ...organisieren | - |
geeignete Beschäftigte oder Dienstleister | ...auswählen | ...einsetzen | - |
Ablauforganisation (Arbeitsabläufe) | ...festlegen | ...überwachen | ...einhalten |
An-, Ein- und Unterweisungen | ...veranlassen | ...erteilen | ...befolgen |
geeignete Arbeitsmittel | ...auswählen | ...bereitstellen | ...benutzen |
sonstige Pflichten | Sicherstellung der Ersten Hilfe, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Erfassen und Anzeigen von Unfällen, | Unterstützung der Ersten Hilfe |
Wahrnehmung von Betreiberverantwortung / Betreiberpflichten
Integration in bestehende Qualitätsmanagementsysteme